Anwaltskanzlei Heiko Hecht & Kollegen
Anwalt Verkehrsrecht Hamburg

Anwaltskanzlei Heiko Hecht
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Betriebsuntersagung eines vom VW-Abgasskandal betroffenen Fahrzeugs
Wer das Software-Update nicht installieren lässt, darf das betroffene Fahrzeug nicht mehr im Straßenverkehr führen.
Im vorliegenden Fall sah der Käufer eines vom VW-Abgasskandal betroffenen Audis, Typ A4 davon ab, die Installation des Software-Updates durchführen zu lassen, da er das Fahrzeug zu Beweiszwecken für ein Zivilverfahren gegen den Hersteller in seinem ursprünglichen Zustand lassen wollte. Die zuständige Behörde untersagte ihm daraufhin mit sofortiger Vollziehung die Nutzung des Fahrzeugs im öffentlichen Straßenverkehr. Der Eigentümer des Fahrzeugs beantragte die Wiederherstellung der aufschiebenden Wirkung, damit er das Fahrzeug zumindest bis zur Entscheidung im Hauptsacheverfahren weiterhin nutzen könne.
Das Verwaltungsgericht Stuttgart lehnte den Antrag jedoch ab. Schließlich erhöhe sich durch die hohen Abgaswerte des Fahrzeugs das Risiko für die allgemeine Gesundheit und die Umwelt. Zudem könne der Fahrzeugbesitzer den Pkw zu Beweiszwecken stilllegen und außerhalb des Straßenverkehrs lagern.
Das Verwaltungsgericht Stuttgart lehnte den Antrag jedoch ab. Schließlich erhöhe sich durch die hohen Abgaswerte des Fahrzeugs das Risiko für die allgemeine Gesundheit und die Umwelt. Zudem könne der Fahrzeugbesitzer den Pkw zu Beweiszwecken stilllegen und außerhalb des Straßenverkehrs lagern.
VG Stuttgart, Urteil VG Stuttgart 8 K 1962 18 vom 27.04.2018