Anwaltskanzlei Heiko Hecht & Kollegen
Anwalt Verkehrsrecht Hamburg
Anwaltskanzlei Heiko Hecht
Fachanwalt Arbeitsrecht Hamburg
Tel: 040 74214695
Hafencity Hamburg, Am Kaiserkai 1
und Hamburg-Finkenwerder
Verkehrsrecht - Blog
- Anwalt Verkehrsrecht Hamburg - Aktiv Transport: Geld gibt’s nicht
- Anwalt Verkehrsrecht Hamburg - Abschleppen auf dem Gästeparkplatz
- Anwalt Verkehrsrecht Hamburg - Die Hochzeitshupe
- Anwalt Verkehrsrecht Hamburg - Immer Ärger mit dem Fahrtenbuch
- Anwalt Verkehrsrecht Hamburg - Der Arbeitsweg und der Alkohol
Teures Taubenfüttern
Gemeinden dürfen das Füttern von Tauben verbieten und Zuwiderhandlungen mit Geldbußen ahnden.
Die Verhängung einer Geldbuße für das Füttern von Tauben ist rechtmäßig, wenn die Gemeinde ein entsprechendes Verbot erlassen hat. Weder das Verbot selbst noch das verhängte Bußgeld verstoßen nach einer Entscheidung des Oberlandesgerichts Hamm gegen das die Grundrechte oder das im Grundgesetz seit einigen Jahren verankerte Staatsziel des Tierschutzes. In großer Zahl können Tauben gerade in Innenstädten erhebliche Schäden an Gebäuden hervorrufen sowie eine Gesundheitsgefahr darstellen.