Anwaltskanzlei Heiko Hecht & Kollegen
Anwalt Verkehrsrecht Hamburg

Paukenschlag vor dem EUGH zur Entschädigung bei Bahnverspätungen

Auch bei höherer Gewalt muss die Bahn ihren Kunden ab einer Stunde Verspätung mindestens 25 % des Reisepreises erstatten.


Besonders im Winter wird die Bahnfahrt für Reisende oft zu einer echten Geduldsprobe, da Wind und Wetter regelmäßig zu Zugverspätungen oder Ausfällen führen. Bisher hatte in solchen Fällen der Kunde das Nachsehen, da sich die Bahn in solchen Fällen gerne auf höhere Gewalt berief und der Kunde trotz der Unannehmlichkeiten vergeblich auf eine Entschädigung wartete.

Der Europäische Gerichtshof hat nun entschieden, dass auch bei höherer Gewalt und einer Verspätung von mindestens einer Stunde dem Kunden eine Entschädigung von mindestens 25 % des Reisepreises zusteht. Bei einer Verspätung von mehr als zwei Stunden müssen ihm mindestens 50 % erstattet werden.

Unangenehmer Nebeneffekt der Entscheidung für die Kunden könnte eine Bahnpreiserhöhung sein, auch wenn die Hoffnung bleibt, dass die Bahn in Zeiten einer zunehmenden und regelmäßig günstigeren Konkurrenz durch Fernbusse von einem solchen Schritt Abstand nimmt.
 
Europäischer Gerichtshof, Urteil EUGH C 509 11 vom 26.09.2013
Normen: Art. 17, 30 I Verordnung (EG) Nr. 1371/2007
[bns]

 
Fahrerlaubnis mit Alkohol Geesthacht, Schweigerecht Geesthacht, Strafverteidiger nahe Schenefeld, Online Verkehrsunfall Hamburg, Verkehrsdelikte Geesthacht, Bussgeldkatalog Buchholz in der Nordheide, Ordnungswidrigkeit Buchholz in der Nordheide, Fahrerlaubnis mit Cannabis Hamburg, Schadenersatz Buchholz in der Nordheide, Fahrzeugschaeden Buchholz in der Nordheide