Anwaltskanzlei Heiko Hecht & Kollegen
Anwalt Verkehrsrecht Hamburg

Gesetzliche Grundlagen

Die gesetzliche Grundlage für das Strafverfahren ist die Strafprozessordnung (StPO). In der Strafprozessordnung ist im Einzelnen geregelt, wie das Strafverfahren abzulaufen hat. Nicht nur der Verlauf der Hauptverhandlung vor Gericht, sondern auch die übrigen Verfahrensabschnitte sind in der Strafprozessordnung geregelt, insbesondere auch das Ermittlungsverfahren.

Maßnahmen wie die Beschlagnahme des Führerscheins, die Entnahme von Blutproben oder die Durchsuchung von Wohn- oder Geschäftsräumen sind in der Strafprozessordnung gesetzlich geregelt. Die genannten Maßnahmen dürfen nur unter den im Gesetz vorgesehenen Voraussetzungen und nach den vorgesehenen Verfahrensvorschriften durchgeführt werden.

Das Strafgesetzbuch (StGB) enthält neben einer Vielzahl von Straftatbeständen auch Vorschriften über die Entziehung der Fahrerlaubnis und die Anordnung einer Sperre für die Neuerteilung einer Fahrerlaubnis. Auch die Verhängung von Geld- und Freiheitsstrafen ist im Strafgesetzbuch geregelt.



 
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