Anwaltskanzlei Heiko Hecht & Kollegen
Anwalt Verkehrsrecht Hamburg
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Europarecht Fahrerlaubnis nahe Norderstedt
Europarecht und Fahrerlaubnis
Die im Straßenverkehrsgesetz (StVG) enthaltenen Bestimmungen, insbesondere auch die Bestimmungen über die Erteilung einer Fahrerlaubnis und über die Fahrerlaubnis auf Probe, wurden immer wieder unter Berücksichtigung europarechtlicher Vorgaben verändert. Dadurch ist die Bundesrepublik Deutschland als Mitgliedstaat der Europäischen Union ihrer Verpflichtung zur Umsetzung des Europarechts nachgekommen.
Die Umsetzung von Europarecht in innerstaatliches Recht funktioniert in der Regel, etwas vereinfacht dargestellt, folgendermaßen: Die Europäische Union kommt durch ihre Organe, z.B. den aus den jeweiligen Fachministern der Mitgliedstaaten bestehenden „Rat“ zu der Ansicht, dass eine bestimmte Materie besser einheitlich auf europäischer Ebene geregelt werden sollte, um zu vermeiden, dass in den einzelnen Mitgliedstaaten der EU jeweils unterschiedliche Regelungen bestehen. Hierdurch wird grundsätzlich der innerhalb der Gemeinschaft (EU) stattfindenden Waren- und Dienstleistungsverkehr gefördert. Die EU erlässt dann im Rahmen ihrer Zuständigkeit eine Rechtsvorschrift, in der die betreffenden Fragen geregelt werden. Oftmals erlässt die EU eine sogenannte „Richtlinie“. Die Richtlinie kann man sich so vorstellen wie ein Gesetz, in dem allgemeine Vorgaben für einen bestimmten Sachbereich enthalten sind. Die Richtlinie unterscheidet sich aber von einem Gesetz dadurch, dass sie nicht unmittelbar gegenüber dem Bürger Anwendung findet, sondern sich an die Mitgliedstaaten der EU richtet.
Die Mitgliedstaaten der EU, auch die Bundesrepublik Deutschland, sind auf Grund einer Richtlinie der EU verpflichtet, diese innerhalb einer vorgesehenen Frist umzusetzen. Zum Zwecke der Umsetzung der Richtlinie werden dann in der Regel von den Mitgliedstaaten die entsprechenden Gesetze erlassen, die dann dazu führen, dass in dem Mitgliedstaat die Rechtslage dem entspricht, was in der Richtlinie geregelt ist.