Anwaltskanzlei Heiko Hecht & Kollegen
Anwalt Verkehrsrecht Hamburg

Anwaltskanzlei Heiko Hecht
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Keine absoluten Grenzwerte für die absolute Fahruntüchtigkeit bei Kokainkonsum
Überschreiten nach einem Kokainkonsum die Kokain-Grenzwerte die Grenzwerte des Tatbestandskatalogs der "Grenzwertkommission" so ist die Annahme einer absoluten Fahruntüchtigkeit nicht zwingend gerechtfertigt, weil es sich um analytische und nicht um normative Grenzwerte handelt.
Eine Rückrechnung ist im Gegensatz zur Trunkenheitsfahrt nicht möglich. Insbesondere kann der Konsum von Kokain in unterschiedlicher Konzentration bei unterschiedlichen Personen zu ganz unterschiedlichen Folgen führen, so dass ein normativer Grenzwert derzeit nicht verlässlich ermittelt werden kann.
Landgericht Berlin, Urteil LG Berlin (524) 11 JU Js 1853 10 Ns (36 11) vom 10.04.2012
Normen: StGB §§ 316; StVG §§ 24 a II, 25