Anwaltskanzlei Heiko Hecht & Kollegen
Anwalt Verkehrsrecht Hamburg
Anwaltskanzlei Heiko Hecht
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OLG München zum gutgläubigen Eigentumserwerb eines PKW
OLG München verneint den gutgläubigen Erwerb bei einer Vielzahl kleiner Auffälligkeiten.
Grundsätzlich scheidet ein gutgläubiger Eigentumserwerb aus, wenn dem Käufer grobe Fahrlässigkeit zur Last gelegt werden kann. Er ist daher nicht im guten Glauben, wenn er sachdienliche Nachforschungen unterlässt, obwohl Umstände vorliegen, die Zweifel an der Eigentümerstellung bzw. der Verfügungsbefugnis des Verkäufers aufkommen lassen müssten. Beim Gebrauchtwagenkauf sei bei der Bewertung dieser Umstände ein strenger Maßstab anzulegen. Liegt daher eine Mehrzahl marginaler Auffälligkeiten vor, können diese in ihrer Gesamtheit dafür sorgen, dass sachdienliche Nachforschungen notwendig werden, bei deren Unterlassung der gute Glaube entfällt.
OLG München, Urteil OLG Muenchen 20 U 1732 18 vom 16.01.2019
Normen: BGB § 932 Abs. 1 S. 1, Abs. 2, § 935; ZPO § 97 Abs. 1, § 543 Abs. 2