Anwaltskanzlei Heiko Hecht & Kollegen
Anwalt Verkehrsrecht Hamburg
Anwaltskanzlei Heiko Hecht
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Kein Schmerzensgeld nach EMS-Probetraining
Die Klägerin erhält kein Schmerzensgeld für einen heftigen Muskelkater nach einem Probetraining im Fitnessstudio.
Bei einem EMS-Training werden die Muskeln durch elektrische Impulse stimuliert. Nach einem solchen Probetraining in einem Fitnessstudio traten bei einer Frau nach ihrem Vortrag Kopfschmerzen, Unwohlsein und ein erhöhter Enzymwert auf, wegen dem sogar die Gefahr eines Nierenversagens bestanden haben soll. Sie leide bis heute unter Gliederschmerzen, Kopfschmerzen sowie Schlaflosigkeit. Der beauftragte Sachverständige hielt dies jedoch für Unsinn. Die Gefahr eines Nierenversagens könne durch das Probetraining nicht ausgelöst worden sein. Lediglich einen wenige Tage andauernden Muskelkater mit Belastungskopfschmerzen, hielt der Sachverständige für nachvollziehbar. Dieser rechtfertige jedoch keinen Schmerzensgeldanspruch.
LG Köln, Urteil LG Koeln 18 O 73 16 vom 11.07.2018
Normen: § 253 BGB