Anwaltskanzlei Heiko Hecht & Kollegen
Anwalt Verkehrsrecht Hamburg

Aus für Online-Videorekorder?

Dem Online-Videorekorder Save.

TV wurde untersagt weiterhin Sendungen von Pro7 und Sat1 aufzuzeichnen.

Der Online-Videorekorder ermöglicht es seinen Nutzern, Kopien von Fernsehsendungen zu erstellen. Nach dem Urheberrecht zulässig wäre dem Gericht zufolge die Anfertigung einer Privatkopie. Bei der erfolgenden Online-Aufzeichnung handelt es sich nach der Auffassung des Landgerichts München jedoch nicht um eine solche. Vielmehr würde Save.TV die Sendesignale von Pro7 und Sat1 für sein Angebot nutzen. Hierin liegt eine Urheberrechtsverletzung. Eine Nutzung wäre nur mit einer entsprechenden Lizenz des Rechteinhabers zulässig, welche aber nicht vorliegt.

Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig, da Save.TV Rechtsmittel eingelegt hat. Bemerkenswert ist in diesem Zusammenhang, dass das Oberlandesgericht Dresden in jüngster Vergangenheit die Vergleichbarkeit mit einem Videorekorder als gegeben ansah und die Aufzeichnung deshalb nicht untersagte (AZ: 14 U 801/07).
 
Landgericht München, Urteil LG M 7 O 26557 11 vom 09.08.2012
Normen: § 53 UrhG
[bns]
 
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