Anwaltskanzlei Heiko Hecht & Kollegen
Anwalt Verkehrsrecht Hamburg

Wertminderung

Im Falle der Beschädigung eines Fahrzeugs tritt unter bestimmten Voraussetzungen eine Wertminderung des Fahrzeugs ein, selbst wenn die Reparatur durchgeführt wird. Eine solche Wertminderung ist grundsätzlich im Rahmen des zu leistenden Schadensersatzes vom Schädiger zu ersetzen. Bei der Wertminderung wird unterschieden zwischen einer "technischen" Wertminderung und einer "merkantilen" Wertminderung.

Eine technische Wertminderung kann vorliegen, wenn trotz erfolgter Reparatur ein Mangel an dem reparierten Fahrzeug vorliegt. Das wird heutzutage grundsätzlich nicht der Fall sein, weil die bestehenden Reparaturmethoden und Reparaturmöglichkeiten eine vollständige Mängelbeseitigung in Regel gewährleisten, jedenfalls im Falle einer sach- und fachgerechten Reparaturausführung. Im Einzelfall kann eine technische Wertminderung aber auch heute noch eintreten, etwa wenn sich nach einer erfolgten, teilweisen Neulackierung des beschädigten Fahrzeugs Farbunterschiede in der Lackierung ergeben.

Das Fahrzeug hat möglicherweise auf Grund der durchgeführten Reparatur einen verminderten Wiederverkaufswert ("merkantiler Minderwert"). Der Verkäufer ist nach der einschlägigen Rechtsprechung verpflichtet, bei einem etwaigen Verkauf seines Fahrzeugs einen vorhandenen Unfallschaden dem Käufer mitzuteilen. Dadurch lässt sich zumindest bei noch nicht allzu betagten Fahrzeugen nur noch ein verminderter Kaufpreis erzielen. Dieser „merkantile Minderwert“ ist dem Geschädigten auch dann zu erstatten, wenn er sein Fahrzeug nicht aktuell verkaufen will, sondern es zunächst noch selbst weiternutzen möchte.

Bei einfachen Blechschäden kommt ein merkantiler Minderwert in der Regel ebenso wenig in Betracht wie in solchen Fällen, in denen das beschädigte Fahrzeug älter ist als fünf Jahre oder eine Fahrleistung von mehr als 100.000 km erbracht hat. Ausnahmsweise kann aber nach der Rechtsprechung des BGH auch bei älteren Fahrzeugen eine Wertminderung auftreten. Dies kann dann der Fall sein, wenn sich das beschädigte Fahrzeug in einem außergewöhnlich guten Pflege- und Erhaltungszustand befindet.

Für die Ermittlung eines merkantilen Minderwerts gibt es unterschiedliche Berechnungsmethoden. Die Einzelheiten sind kompliziert. Sofern nach einem Verkehrsunfall ein Schadensgutachten erstellt wird, enthält das Gutachten in der Regel auch Angaben dazu, ob eine Wertminderung eingetreten ist und gegebenenfalls in welcher Höhe.



 
Ordnungswidrigkeit Glinde, Anwalt Verkehrsrecht nahe Schenefeld, Anwaltskanzlei nahe Wedel, Europarecht Fahrerlaubnis nahe Quickborn, Trunkenheitsfahrt Hamburg, Fahren mit Alkohol Schenefeld, Fahrerlaubnis mit Cannabis Hamburg, Schadenersatz Norderstedt, Verteidiger nahe Wedel, Fahrzeugschaeden Finkenwerder