Anwaltskanzlei Heiko Hecht & Kollegen
Anwalt Verkehrsrecht Hamburg

Erwerbsausfallschaden

Kommt es durch den Unfall dazu, dass der Geschädigte erwerbsunfähig wird, so ist der hierdurch entstehende Schaden grundsätzlich von dem Schädiger zu ersetzen. Arbeitnehmer haben im Falle einer unverschuldeten Arbeitsunfähigkeit einen gegen den Arbeitgeber gerichteten Anspruch auf Entgeltfortzahlung nach Maßgabe des Entgeltfortzahlungsgesetzes. Sofern der Arbeitgeber für einen unfallbedingt arbeitsunfähigen Arbeitnehmer Entgelt fortzahlen muß, geht der zunächst bestehende Schadensersatzanspruch des Arbeitnehmers wegen Verdienstausfalls nach Maßgabe von § 6 Entgeltfortzahlungsgesetz auf den Arbeitgeber über. Der Arbeitnehmer ist verpflichtet, dem Arbeitgeber unverzüglich die zur Geltendmachung des Schadensersatzanspruchs erforderlichen Angaben zu machen.



 
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