Anwaltskanzlei Heiko Hecht & Kollegen
Anwalt Verkehrsrecht Hamburg

Arzt- und Behandlungskosten

Wird bei einem Unfall ein Mensch verletzt, so sind die dadurch anfallenden Arzt- und Behandlungskosten grundsätzlich als Teil des Gesamtschadens von dem Schädiger zu ersetzen.



 
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