Anwaltskanzlei Heiko Hecht & Kollegen
Anwalt Verkehrsrecht Hamburg

Gang des Strafverfahrens

Der Ablauf des Strafverfahrens ist in der Strafprozessordnung (StPO) geregelt. Im Bußgeldverfahren gelten die Vorschriften entsprechend. Strafprozessuale Maßnahmen sind z.B. die Blutentnahme und die vorläufige Entziehung der Fahrerlaubnis.



 
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