Anwaltskanzlei Heiko Hecht & Kollegen
Anwalt Verkehrsrecht Hamburg

Punktsystem, §4 StVG

Nach dem Punktsystem werden für begangene Verkehrsverstöße Punkte in das Verkehrszentralregister eingetragen, sofern eine Straftat oder Ordnungswidrigkeit vorliegt und eine Geldbuße von mindestens 40 € oder ein Fahrverbot angeordnet wurde. In der Anlage 13 zu § 40 der Fahrerlaubnis-Verordnung ist geregelt, welche Anzahl von Punkten für die einzelnen Verstöße einzutragen ist. Das Punktsystem soll eine einheitliche Behandlung von Mehrfachtätern bezwecken und einen Beitrag zur Verbesserung der Verkehrssicherheit leisten.

Die Fahrerlaubnisbehörde ergreift gegenüber dem Inhaber einer Fahrerlaubnis bestimmte Maßnahmen, wenn gewisse Punktzahlen (mindestens 8) erreicht sind. Bei acht Punkten erhält der Betroffene ein kostenpflichtiges Verwarnungsschreiben mit dem Hinweis auf die Möglichkeiten des Punkteabbaus. Bei 14 Punkten wird die Teilnahme an einem Aufbauseminar angeordnet. Bei einem Punktestand von 18 Punkten ist die Fahrerlaubnis zu entziehen.



 
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