Anwaltskanzlei Heiko Hecht & Kollegen
Anwalt Verkehrsrecht Hamburg

Einspruch gegen Bußgeldbescheid

Gegen den Bußgeldbescheid kann der Betroffene innerhalb von zwei Wochen nach Zustellung Einspruch einlegen. Zu beachten ist, dass die Einspruchsfrist schon mit der Niederlegung des Bußgeldbescheids auf der Post bzw. im Briefkasten des Empfängers zu laufen beginnt, wenn der Betroffene nicht persönlich angetroffen wird und daher die Zustellung durch Niederlegung erfolgt. Wann der Betroffene den niedergelegten Bußgeldbescheid aus dem Briefkasten nimmt bzw. auf der Poststelle abholt, spielt für den Lauf der Einspruchsfrist hingegen keine Rolle.

Der Einspruch muss innerhalb der Zweiwochenfrist bei der Behörde eingehen. Es reicht nicht aus, den Einspruch innerhalb der Frist abzuschicken oder sonst auf den Weg zu bringen, wenn der Einspruch erst nach Ablauf der Einspruchsfrist bei der Behörde eingeht. Fällt das Ende der Frist auf einen Samstag, Sonntag oder Feiertag, so endet die Frist erst mit dem darauffolgenden Werktag. Die Frist endet mit dem Ablauf des letzten Tages der Frist um 24:00 Uhr. Ein Ausnutzen der Frist bis zur letzten Minute ist zulässig. Allerdings trägt der Betroffene dann das Risiko für die Einhaltung der Frist. Ein fristwahrendes Telefax-Schreiben muß insgesamt vor Fristablauf auf dem Empfangsgeräte eingegangen sein. Für die Fristwahrung durch Telefax kommt es nach der Rechtsprechung auf die am Empfangsgerät eingestellte Uhrzeit an. Wird der Einspruch bei einer unzuständigen Stelle eingelegt, so ist die Frist versäumt, wenn der Einspruch zwar weitergeleitet wird, aber erst nach Ablauf der Frist bei der zuständigen Stelle eingeht.

Der Einspruch gegen einen Bußgeldbescheid kann auf die Höhe des Bußgelds oder auf die Anordnung eines Fahrverbots beschränkt werden. Der Einspruch muß nicht begründet werden, um wirksam zu sein. Allerdings wird die Behörde, die den Einspruch prüft, einem Einspruch ohne Begründung selten abhelfen.



 
Europarecht Fahrerlaubnis Finkenwerder, Bussgeldverfahren Stade, Fahrerlaubnis Finkenwerder, Fahren mit Alkohol Geesthacht, Bussgeldkatalog Quickborn, Fahrerlaubnis mit Cannabis Hamburg, Schadenersatz Glinde, Verkehrsdelikte Schenefeld, Verkehrsrecht nahe Buchholz in der Nordheide, Verteidiger nahe Norderstedt