Anwaltskanzlei Heiko Hecht & Kollegen
Anwalt Verkehrsrecht Hamburg

Anwaltskanzlei Heiko Hecht
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Überholen bei unklarer Verkehrslage
Überholen bei unklarer Verkehrslage ist ein grob fahrlässiges Fahrmanöver und verpflichtet im Zweifel zum Schadensersatz.
Wer einen Unfall verursacht, weil er trotz unklarer Verkehrslage überholt, handelt grob fahrlässig. Daher verurteilte auch das Oberlandesgericht Rostock einen Autofahrer zur Übernahme des Schadens, der durch seinen Überholmanöver entstanden war. Der Fahrer fuhr mit seinem Wagen auf einen vor ihm fahrenden Lkw auf. Dieser hatte geblinkt, weil er eine Radfahrerin überholen wollte, die der Autofahrer am Ende der Kolonne nicht erkennen konnte. Daher hielt der Autofahrer das Blinken für ein Signal, dass kein Gegenverkehr komme und ein Überholen möglich sei.
Tatsächlich hätte der Fahrer aber wesentlich vorsichtiger sein müssen, fanden die Richter. Denn wenn nicht erkennbar ist, ob das Blinken nur ein Versehen oder doch beabsichtigt war, dann ist bei dieser unklaren Verkehrslage besondere Vorsicht geboten, an der es der Autofahrer fehlen liess. Wegen dieses grob fahrlässigen Verhaltens muss er nun den entstandenen Schaden in vollen Umfang begleichen.