Anwaltskanzlei Heiko Hecht & Kollegen
Anwalt Verkehrsrecht Hamburg

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Wendemanöver können teuer werden
Kommt bei einem Wendemanöver zu einem Unfall, muss sich der Wendende grundsätzlich einen Großteil des Schadens zurechnen lassen.
Bei einem Wendemanöver auf offener Straße müssen Sie höchste Sorgfalt walten lassen und ganz besonders auf andere Verkehrsteilnehmer achten. Kommt es zu einem Unfall, trifft Sie nach einer Entscheidung des Oberlandesgerichts Saarbrücken grundsätzlich die Hauptschuld, weil Wendemanöver "besonders gefahrenträchtige Fahrvorgänge" sind. In dem Fall, den die Richter zu entscheiden hatten, wurde eine Fahrerin zur Übernahme von drei Vierteln des Gesamtschadens verurteilt, nachdem sie beim Wenden einen Motorradfahrer übersehen hatte.