Anwaltskanzlei Heiko Hecht & Kollegen
Anwalt Verkehrsrecht Hamburg

Vorbeimogeln kann teuer werden

Verkehrsteilnehmer, die sich an einer wartenden Autoschlange vorbei mogeln, müssen bei einem Unfall den Großteil des Schadens tragen.

Fahren Sie an einer längeren Autoschlange vorbei, müssen Sie besonders sorgfältig sein. Insbesondere müssen Sie nach einem Urteil des Oberlandesgerichts Frankfurt am Main ausscherende Fahrzeuge beachten. Das Gericht verurteilte einen Fahrer, der an einem Stau links vorbeigefahren ist und mit einem Fahrzeug kollidierte, das aus einer Tankstellenausfahrt ausscherte. Zwar legten die Richter auch der ausscherenden Fahrerin infolge eigener Unachtsamkeit ein Teil des Schadens auf, den überwiegenden Teil musste jedoch der Mogler zahlen.

 
[mmk]

 
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