Anwaltskanzlei Heiko Hecht & Kollegen
Anwalt Verkehrsrecht Hamburg

Besteuerung schwerer Geländewagen

Nach Ansicht des Finanzgerichts Baden-Württemberg darf das Finanzamt schwere Geländewagen nicht einfach rückwirkend nach Hubraum statt nach Gewicht besteuern.

Das Finanzgericht Baden-Württemberg lässt die Fahrer von schweren Geländewagen hoffen: Es hält für ernstlich zweifelhaft, ob das Finanzamt berechtigt ist, die Kraftfahrzeugsteuer für einen bisher wie ein Lkw als "anderes Fahrzeug" nach Gewicht besteuerten schweren Geländewagen entgegen gemeinschaftsrechtlichen Begriffsbestimmungen mit Wirkung ab dem 1. Mai 2005 neu festzusetzen und das Fahrzeug als Pkw gemäß Hubraum und Schadstoffemission zu besteuern.

 
[mmk]

 
Bussgeldkatalog Stade, Relative Fahrunsicherheit Wedel, Kanzlei nahe Stade, Schmerzensgeld Hamburg, Ordnungswidrigkeit Stade, Schadensersatz Pinneberg, Schadenersatz Schenefeld, Verkehrsverstoss Schenefeld, Verkehrsunfall Hamburg, Fahrzeugschaeden Geesthacht