Anwaltskanzlei Heiko Hecht & Kollegen
Anwalt Verkehrsrecht Hamburg

Wer nur hält, parkt nicht

Unter zehn Jahre alte Kinder nicht für Unfälle haften, wenn sie mit dem Fahrrad oder Skateboard ein lediglich haltendes, nicht aber parkendes Auto anfahren.

Wer verkehrsbedingt im fließenden Verkehr seinen Wagen, etwa vor einer roten Ampel oder vor dem Abbiegen, anhalten muss, nimmt immer noch am fließenden Verkehr teil. Erst mit dem ordnungsgemäßen Abstellen des Fahrzeugs zum Parken findet ein Wechsel zum ruhenden Verkehr statt, entschied der Bundesgerichtshof. Damit verbunden ist aber auch, dass Kinder, die mit ihrem Fahrrad oder Skateboard auf ein lediglich haltendes, nicht aber parkendes Auto auffahren, erst ab einem Alter von zehn Jahren haften müssen.

 
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