Anwaltskanzlei Heiko Hecht & Kollegen
Anwalt Verkehrsrecht Hamburg

Bußgeld gegen Führerschein

Bei nicht allzu schweren Verstößen kann ein Fahrverbot unter Umständen durch ein höheres Bußgeld abgewehrt werden.

Sie können unter Umständen ein Fahrverbot vermeiden, wenn Sie vor Gericht nachweisen können, dass Sie andernfalls Ihren Job verlieren werden. Zumindest das Amtsgericht Hof ließ insoweit Gnade vor Recht ergehen und verhängte anstelle eines einmonatigen Fahrverbots ein dreifaches Bußgeld. Der betroffene Handelsvertreter war mit 0,6 Promille erwischt worden. Im Prozess konnte er nachweisen, dass er weder durch Urlaub noch durch einen Aushilfsfahrer seinen Job während eines einmonatigen Fahrverbots hätte retten können.

 
[mmk]

 
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