Anwaltskanzlei Heiko Hecht & Kollegen
Anwalt Verkehrsrecht Hamburg

Grünstreifen ist nicht für Ausweichmanöver gedacht

Da der Grünstreifen auf einer Autobahn nicht Teil der Fahrbahn ist, müssen die Pflanzen dort auch nicht regelmäßig zurückgeschnitten werden, solange sie nicht auf die Straße hineinragen.

Grünsteifen auf einer Autobahn gehören weder zum allgemeinen Straßenkörper noch sind sie für Ausweichmanöver im Notfall vorgesehen. Daraus folgt nach Ansicht der Richter am Oberlandesgericht Karlsruhe, dass die dort angepflanzten Büsche und Sträucher auch nicht ständig auf Leitplankenlänge zurückgeschnitten werden müssen. Das Gericht wies daher die Klage einer Verkehrsteilnehmerin ab, die auf den Grünstreifen ausweichen musste und dort ihr Auto an den hinausragenden Ästen beschädigte. Der entstandene Schaden könne lediglich vom Verursacher, einem unerwartet ausscherenden Autofahrer, eingefordert werden.

 
[mmk]

 
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