Anwaltskanzlei Heiko Hecht & Kollegen
Anwalt Verkehrsrecht Hamburg

Anwaltskanzlei Heiko Hecht
Fachanwalt Arbeitsrecht Hamburg
Tel: 040 74214695
Hafencity Hamburg, Am Kaiserkai 1
und Hamburg-Finkenwerder
Verkehrsrecht - Blog
- Anwalt Verkehrsrecht Hamburg - Aktiv Transport: Geld gibt’s nicht
- Anwalt Verkehrsrecht Hamburg - Abschleppen auf dem Gästeparkplatz
- Anwalt Verkehrsrecht Hamburg - Die Hochzeitshupe
- Anwalt Verkehrsrecht Hamburg - Immer Ärger mit dem Fahrtenbuch
- Anwalt Verkehrsrecht Hamburg - Der Arbeitsweg und der Alkohol
Beschränktes Wegerecht bei Polizeieinsatz
Auch ein Polizeiwagen im Einsatz, der mit Martinshorn und Blaulicht unterwegs ist, hat kein unbeschränktes Wegerecht und muss daher ausreichende Vorsicht walten lassen.
Zwar hat ein Polizeifahrzeug bei Einsatz von Blaulicht und Martinshorn ein erhöhtes Wegerecht, allerdings muss sich der Polizist auch dann noch vergewissern, dass andere Verkehrsteilnehmer dies rechtzeitig wahrgenommen haben. Das Oberlandesgericht Zweibrücken entschied daher, dass der Fahrer des Polizeifahrzeugs in eine unübersichtliche Kreuzung bei Rot nur mit deutlich herabgesetzter Geschwindigkeit einfahren darf, da der aus anderen Richtungen fließende Verkehr ihn möglicherweise nicht oder nicht rechtzeitig wahrnehmen konnte.