Anwaltskanzlei Heiko Hecht & Kollegen
Anwalt Verkehrsrecht Hamburg

Anwaltskanzlei Heiko Hecht
Fachanwalt Arbeitsrecht Hamburg
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und Hamburg-Finkenwerder
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Unvorsichtige Fußgänger an der Bushaltestelle
Ein Bus an der Haltestelle verlangt von den Vorbeifahrenden gemäßigter Geschwindigkeit und erhöhte Bremsbereitschaft.
Wenn Sie an einem an Bus vorbeifahren wollen, der an der Haltestelle steht, sollten Sie langsamer fahren und notfalls bremsbereit sein. Denn nach einem Urteil des Saarländischen Oberlandesgerichts müssen Sie stets damit rechnen, dass ausgestiegene Fahrgäste die Straße überqueren wollen. Selbst wenn ein Fußgänger nicht auf den fließenden Verkehr achtet, kann eine unangepasst hohe Geschwindigkeit zur überwiegenden Haftung des Autofahrers führen. In diesem Fall wurden dem Autofahrer 60 % der Schuld auferlegt.