Anwaltskanzlei Heiko Hecht & Kollegen
Anwalt Verkehrsrecht Hamburg

Folgenloses Schuldanerkenntnis

Ein unmittelbar nach einem Verkehrsunfall unterschriebenes Schuldanerkenntnis verpflichtet zu nichts, kann allerdings in der Beweiswürdigung berücksichtigt werden.

Auch wenn Sie nach einem Verkehrsunfall noch vor Ort als vermeintlicher Unfallverursacher ein Schuldanerkenntnis unterschreiben und die Schadensregelung durch Ihre Versicherung zusichern, ist das rechtlich ohne Bedeutung. Denn zumindest die Richter am Oberlandesgericht Düsseldorf sehen in einem solchen Schriftstück kein rechtswirksames Schuldanerkenntnis und wollen das Dokument allenfalls bei der Beweiswürdigung berücksichtigen. Denn es sei für alle Unfallbeteiligten erkennbar, dass der Unterzeichnende weder Zeit noch Möglichkeit habe, vor Ort seine eigene Verantwortlichkeit abschließend zu klären, so die Urteilsbegründung. Zudem verbieten es die allgemeinen Versicherungsbestimmungen, dass für die Versicherung eine bindende Zusicherung abgegeben wird.

 
[mmk]

 
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