Anwaltskanzlei Heiko Hecht & Kollegen
Anwalt Verkehrsrecht Hamburg

Einmal trinken, zweimal zahlen

Autofahrer sollten nach einer positiven Alkoholkontrolle ihr Fahrzeug auch dann stehen lassen, wenn ihnen die Polizei die Weiterfahrt nicht ausdrücklich verboten hat.

Zwar führt nicht jede positive Alkoholkontrolle zu einem sofortigen Fahrverbot, allerdings kann die Weiterfahrt zu einem weiteren Bußgeld führen. Denn das Verbot der Doppelbestrafung verhindert nicht die erneute Verhängung eines Knöllchens, wenn ein Autofahrer nach einer ersten Alkoholkontrolle weiterfährt und erneut erwischt wird, so das Oberlandesgericht Hamm. Die Richter gehen von zwei eigenständigen Taten aus, die für den Unbelehrbaren auch doppelt teuer werden kann.

 
[mmk]

 
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