Anwaltskanzlei Heiko Hecht & Kollegen
Anwalt Verkehrsrecht Hamburg

Neuwagen oder Gebrauchtwagen?

Bis zu welcher Laufleistung kann noch auf Neuwagenbasis abgerechnet werden? Grundsätzlich gilt ein Fahrzeug mit einer Laufleistung von bis zu 1.

000 km noch als Neuwagen. In Ausnahmefällen kann diese Grenze auf 3.000 km erweitert werden. Das Oberlandesgericht Hamm betonte in dieser Entscheidung, dass es für eine weitere Ausdehnung der Grenze keinen Anlass gebe.
 
OLG Hamm, Urteil OLG Hamm 9 U 5 18 vom 29.05.2018
Normen: StVG § 7; BGB § 249
[bns]

 
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