Anwaltskanzlei Heiko Hecht & Kollegen
Anwalt Verkehrsrecht Hamburg

OLG Dresden zur Kaufpreisminderung in Folge des VW-Abgasskandals

Der Käufer hat die Darlegungs- und Beweislast.

Im vorliegenden Fall befürchtete der Käufer eines vom Abgasskandal betroffenen Wagens, dass das installierte Software-Update zu einem erhöhten Kraftstoffverbrauch oder zu weiteren Fahrzeugmängeln führe. Diese vagen Vermutungen reichen jedoch nach der Auffassung des Oberlandesgerichts Dresden nicht für die Begründung einer Kaufpreisminderung aus. Der Käufer müsste stattdessen konkret darlegen und beweisen, dass das Software-Update negative Auswirkungen habe.
 
OLG Dresden, Urteil OLG Dresden 10 U 1561 17 vom 01.03.2018
Normen: § 434 I 2 Nr. 2 BGB
[bns]

 
Schadensersatz Quickborn, Entziehung der Fahrerlaubnis Hamburg, Verteidiger nahe Pinneberg, Fahrerlaubnis mit Cannabis Hamburg, Europarecht Fahrerlaubnis nahe Quickborn, Bussgeldkatalog Buchholz in der Nordheide, Schweigerecht Glinde, Verkehrsunfall Quickborn, Kanzlei nahe Stade, Anwalt Hamburg