Anwaltskanzlei Heiko Hecht & Kollegen
Anwalt Verkehrsrecht Hamburg

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OLG Köln: Rücktritt vom Kaufvertrag eines vom Abgasskandal betroffenen Fahrzeugs trotz Nachbesserung
Ein Rücktritt ist auch dann noch möglich, wenn ein Software-Update installiert und das Fahrzeug anschließend genutzt wurde.
Das Oberlandesgericht Köln stellte in seiner Entscheidung klar, dass die Durchführung des Software-Updates nicht automatisch darauf hinweist, dass der Käufer des Wagens dieses auch als Nachbesserung akzeptiert. Lässt der Käufer das Update für den Verkäufer erkennbar nur deswegen installieren, weil ihm ansonsten ein Verlust der Zulassung des Fahrzeugs auf öffentlichen Straßen droht, spricht dies gegen einen erfüllten Nachbesserungsanspruch. Gelingt es dem Verkäufer nicht zu beweisen, dass das Update keine negativen Folgen habe, kann der Käufer annehmen, dass der Wagen weiterhin mangelhaft ist. So kann auch noch nach Installation des Software-Updates ein Rücktritt vom Kaufvertrag möglich sein.
OLG Köln, Urteil OLG Koeln 18 U 134 17 vom 27.03.2018
Normen: § 434 Abs. 1 S. 2 Nr. 2 BGB