Anwaltskanzlei Heiko Hecht & Kollegen
Anwalt Verkehrsrecht Hamburg

Anwaltskanzlei Heiko Hecht
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LG Berlin zur vorzeitigen Aufhebung der Sperrfrist nach Aufbauseminar
Die Sperrfrist für die Wiedererteilung der Fahrerlaubnis kann aufgehoben werden, wenn der Verurteilte erfolgreich an einem Aufbauseminar oder einer Verkehrstherapie teilgenommen hat.
Die vorzeitige Aufhebung der Sperrfrist kommt grundsätzlich dann in Betracht, wenn erhebliche Gründe den Schluss rechtfertigen, dass der Kraftfahrer das für eine Teilnahme im Straßenverkehr unerlässliche Verantwortungsbewusstsein besitzt und die Allgemeinheit in Zukunft nicht mehr gefährden wird. Eine erfolgreiche Teilnahme an einem Nachschulungskurs für alkoholauffällige Kraftfahrer oder einer Verkehrstherapie sprechen dafür, dass der Kraftfahrer zum Führen von Kraftfahrzeugen nicht mehr ungeeignet ist. In die Entscheidung des Gerichts können außerdem weitere Eintragungen im Fahreignungsregister, wie Ordnungswidrigkeiten wegen überhöhter Geschwindigkeit, miteinfließen.
LG Berlin, Urteil LG Berlin 520 Qs 72 17 vom 29.09.2017
Normen: § 316 BGB, 69 StGB, § 69a Abs. 7. Satz 1 StGB