Anwaltskanzlei Heiko Hecht & Kollegen
Anwalt Verkehrsrecht Hamburg

Anwaltskanzlei Heiko Hecht
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LG Dortmund zum VW-Abgasskandal
Der Käufer eines vom Abgasskandal betroffenen Autos muss eine Frist zur Mängelbehebung setzen.
Das Landgericht Dortmund kam zu der Überzeugung, dass dem Käufer eines vom Abgasskandal betroffenen Fahrzeugs eine Nacherfüllung durch die Installation eines Softwareupdates zumutbar ist, wenn dieses keine Nachteile für den Kraftstoffverbrauch, die CO2-Emissionen, die Motorleistung oder die Geräuschemissionen aufweist. Der Käufer muss dem Verkäufer eine angemessene Frist zur Nacherfüllung setzen. Gibt der Käufer dem Verkäufer keine Gelegenheit zur Nacherfüllung in Form der Fristsetzung, kann er nicht vom Kaufvertrag zurücktreten und den Kaufpreis zurückverlangen, da die Fristsetzung nicht entbehrlich ist.
LG Dortmund, Urteil LG Dortmund 3 O 101 17 vom 11.10.2017
Normen: §§ 437 Nr. 2, 434, 440, 323 BGB