Anwaltskanzlei Heiko Hecht & Kollegen
Anwalt Verkehrsrecht Hamburg

Anwaltskanzlei Heiko Hecht
Fachanwalt Arbeitsrecht Hamburg
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und Hamburg-Finkenwerder
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Wie unterscheidet sich ein Sachmangel am Gebrauchtwagen vom gewöhnlichen Verschleiß?
Der übermäßig verstopfte Rußpartikelfilter eines Gebrauchtwagens stellt einen Sachmangel da.
Der Gebrauchtwagenkäufer kann dann vom Kaufvertrag zurücktreten, wenn bei dem Gebrauchtwagen technische Defekte vorliegen, die bei vergleichbaren Fahrzeugen nicht üblich sind. Ein Sachmangel kann auch in Form einer übermäßigen Verschleißanfälligkeit vorliegen. Dies kann beispielsweise dann der Fall sein, wenn die Pumpe-Düse-Injektoren im Partikelfilter defekt sind, was zu einer übermäßigen Rußablagerung führt.
OLG Hamm, Urteil OLG Hamm 28 U 89 16 vom 11.05.2017
Normen: BGB § 434