Anwaltskanzlei Heiko Hecht & Kollegen
Anwalt Verkehrsrecht Hamburg

Anwaltskanzlei Heiko Hecht
Fachanwalt Arbeitsrecht Hamburg
Tel: 040 74214695
Hafencity Hamburg, Am Kaiserkai 1
und Hamburg-Finkenwerder
Verkehrsrecht - Blog
- Anwalt Verkehrsrecht Hamburg - Aktiv Transport: Geld gibt’s nicht
- Anwalt Verkehrsrecht Hamburg - Abschleppen auf dem Gästeparkplatz
- Anwalt Verkehrsrecht Hamburg - Die Hochzeitshupe
- Anwalt Verkehrsrecht Hamburg - Immer Ärger mit dem Fahrtenbuch
- Anwalt Verkehrsrecht Hamburg - Der Arbeitsweg und der Alkohol
Reparaturbestätigung ist kein erstattungsfähiger Schaden
Die Reparatur kann durch eigene Fotos bewiesen werden.
Um eine sach- und fachgerechte Reparatur nachzuweisen, muss eine Reparaturrechnung vorgelegt werden, die den Reparaturweg beschreibt sowie die verwendeten Teile aufführt. Die Reparatur kann dabei durch eigene Fotos nachgewiesen werden. Die Beauftragung eines Sachverständigen mit der Erstellung einer Reparaturbestätigung ist nicht notwendig und daher nicht erstattbar.
AG Hamburg-St.Georg, Urteil AG Hamburg-St-Georg 925 C 337 16 vom 28.02.2017
Normen: StVG § 7, § 17, ZPO § 91, § 93, § 269, § 495 a, § 708 Nr. 11, § 713, VVG § 115, BGB § 823, PflVersG § 1