Anwaltskanzlei Heiko Hecht & Kollegen
Anwalt Verkehrsrecht Hamburg

Anwaltskanzlei Heiko Hecht
Fachanwalt Arbeitsrecht Hamburg
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Unfallflucht liegt bei Beschädigung eines Fahrzeug durch wegrollenden Einkaufswagen vor
Rollt auf einem Parkplatz ein Einkaufswagen weg und kollidiert mit einem geparkten Fahrzeug, so kann in einem solchen Fall der Tatbestand der Unfallflucht verwirklicht sein, wenn sich der Führer des Einkaufswagens daraufhin vom Unfallort entfernt.
Demnach muss für die Annahme des Tatbestandes der Unfallflucht die Verwirklichung von Gefahren vorliegen, die für den Straßenverkehr typisch sind. Diesen verkehrsspezifischen Gefahrenzusammenhang hat das Gericht bei dem Wegrollen eines Einkaufswagens und der darauffolgenden Kollision mit einem geparkten Fahrzeug auf einem Parkplatz bejaht.
Der Tatbestand des unerlaubten entfernens vom Unfallort schützt als abstraktes Gefährdungsdelikt die Vermögensinteressen des Geschädigten und dient der Feststellung und Sicherung der durch einen Unfall entstehenden zivilrechtlichen Ansprüche.
Der Tatbestand des unerlaubten entfernens vom Unfallort schützt als abstraktes Gefährdungsdelikt die Vermögensinteressen des Geschädigten und dient der Feststellung und Sicherung der durch einen Unfall entstehenden zivilrechtlichen Ansprüche.
Oberlandesgericht Düsseldorf, Urteil OLG Duesseldorf 111-1 RVS 62 11 vom 11.11.2011
Normen: StGB § 142