Anwaltskanzlei Heiko Hecht & Kollegen
Anwalt Verkehrsrecht Hamburg

Anwaltskanzlei Heiko Hecht
Fachanwalt Arbeitsrecht Hamburg
Tel: 040 74214695
Hafencity Hamburg, Am Kaiserkai 1
und Hamburg-Finkenwerder
Verkehrsrecht - Blog
- Anwalt Verkehrsrecht Hamburg - Aktiv Transport: Geld gibt’s nicht
- Anwalt Verkehrsrecht Hamburg - Abschleppen auf dem Gästeparkplatz
- Anwalt Verkehrsrecht Hamburg - Die Hochzeitshupe
- Anwalt Verkehrsrecht Hamburg - Immer Ärger mit dem Fahrtenbuch
- Anwalt Verkehrsrecht Hamburg - Der Arbeitsweg und der Alkohol
Beeinträchtigungen infolge psychischer Fehlverarbeitungen eines Unfalls können von der Versicherung ausgenommen sein
Beeinträchtigungen durch sog.
Somatisierungsstörungen, d.h. psychisch vermittelte Beeinträchtigungen, die sich in körperlichen Beschwerden zeigen, können aus der Einstandspflicht der Unfallversicherung in den allgemeinen Versicherungsbedingungen herausgeommen werden. Gleiches gilt auch für die Leistung einer Übergangsentschädigung.
Entscheidend ist hierbei, dass es sich um eine Fehlverarbeitung eines Unfallgeschehens handelt, ohne dass fortbestehende unfallbedingte organische Veränderungen hierzu beitragen.
Entscheidend ist hierbei, dass es sich um eine Fehlverarbeitung eines Unfallgeschehens handelt, ohne dass fortbestehende unfallbedingte organische Veränderungen hierzu beitragen.
Oberlandesgericht Frankfurt, Urteil OLG Frankfurt 7 U 170 09 vom 09.12.2010
Normen: AUB 2008 Nr. 5.2.6