Anwaltskanzlei Heiko Hecht & Kollegen
Anwalt Verkehrsrecht Hamburg

Anwaltskanzlei Heiko Hecht
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Absehen von einem Regelfahrverbot bei einem chronisch kranken Kind
Auch bei vier Voreintragungen im Verkehrszentralregister kann bei einem Betroffenen, der selbstständig ist und ein chronisch krankes sechsjähriges Kind hat, das regelmäßig zur Physiotherapie gefahren werden muss, von der Verhängung eines Fahrverbotes abgesehen werden.
Dabei ist jedoch bei einem Netto-Monatsverdienst zwischen 600 € und 700 € die Regelgeldbuße von 80 € auf 250 € zu erhöhen.
Bei dem Vowurf eines beharrlichen Pflichtenverstoßes ist ausschlaggebend, ob der Betroffene bei den relevanten Voreintragungen darauf hingewiesen wurde, dass ein Regelfahrverbot droht, wenn der Betroffene innerhalb eines Jahres nach Rechtskraft der Voreintragung erneut eine Geschwindigkeitsüberschreitung von mehr als 25 km/h begeht.
Amtsgericht Borna, Urteil AG Borna 6 OWi 151 Js 30642 11 vom 28.09.2011
Normen: StVO §§ 41 I, 49; StVG § 24; BKafV § 4 II 2