Anwaltskanzlei Heiko Hecht & Kollegen
Anwalt Verkehrsrecht Hamburg

Apple droht Verkaufsstopp in Deutschland

Ein Teil der für iPhones und iPads genutzten Technik verstößt gegen ein Patent des Applekonkurrenten Motorola, weshalb die betroffenen Produkte möglicherweise so nicht mehr in Deutschland vertrieben werden dürfen.


Mit seinem Urteil dürfte das Landgericht Mannheim den Computergiganten Apple schwer geschockt haben. Wie das Gericht ausführte, verwendet Apple für die betroffenen Produkte den GPRS-Datenfunkstandard, dessen Bestandteil ein Motorola zustehendes Patent ist. Mit dem Urteil wird der Kultmarke der Vertrieb von Geräten untersagt, die diesen Standard verwenden.

Auf Grundlage dieses Urteils kann Motorola vollstrecken, den Vertrieb der betroffenen Appleprodukte somit in Deutschland unterbinden. Da die Berufung zugelassen wurde ist jedoch davon auszugehen, das Apple die Aussetzung der Vollstreckung beantragen wird.

Hintergrund: Große IT-Giganten wie Apple, Motorola, Ericsson und Google kämpfen vor Gerichte auf der ganzen Welt mit harten Bandagen gegen die Produkte ihrer jeweiligen Konkurrenten. Oftmals stützen sie sich dabei auf die Verletzung eines Patents, welches der Konkurrent angeblich beim Vertrieb seiner Produkte verletzt, wobei ein kleines und dem Laien unbedeutend erscheinendes Patentrecht oftmals über Milliardengewinne entscheiden kann.
 
Landgericht Mannheim, Urteil LG MA 7 O 122 11 vom 09.12.2011
[bns]
 
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