Anwaltskanzlei Heiko Hecht & Kollegen
Anwalt Verkehrsrecht Hamburg
Anwaltskanzlei Heiko Hecht
Fachanwalt Arbeitsrecht Hamburg
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Pfändungsschutz für Altersvorsorge von Selbstständigen
Seit dem 31. März 2007 gilt für die Altersvorsorge von Selbstständigen ein Pfändungsschutz, der dem von Arbeitnehmern gleicht.
Am 31. März 2007 ist das Gesetz zum Pfändungsschutz der Altersvorsorge in Kraft getreten. Damit werden insbesondere die Versorgungsanwartschaften und die der Alterssicherung dienenden Einkünfte Selbstständiger nun genauso behandelt wie die von abhängig Beschäftigten.