Anwaltskanzlei Heiko Hecht & Kollegen
Anwalt Verkehrsrecht Hamburg
Anwaltskanzlei Heiko Hecht
Fachanwalt Arbeitsrecht Hamburg
Tel: 040 74214695
Hafencity Hamburg, Am Kaiserkai 1
und Hamburg-Finkenwerder
Verkehrsrecht - Blog
- Anwalt Verkehrsrecht Hamburg - Aktiv Transport: Geld gibt’s nicht
- Anwalt Verkehrsrecht Hamburg - Abschleppen auf dem Gästeparkplatz
- Anwalt Verkehrsrecht Hamburg - Die Hochzeitshupe
- Anwalt Verkehrsrecht Hamburg - Immer Ärger mit dem Fahrtenbuch
- Anwalt Verkehrsrecht Hamburg - Der Arbeitsweg und der Alkohol
Halbwaisenrente nach Tod des Großvaters
Haben die Großeltern ein Enkelkind in ihren Haushalt aufgenommen und überwiegend unterhalten, kann diesem nach dem Tod eines Großelternteils ein Anspruch auf Halbwaisenrente zustehen.
Zu dieser Entscheidung gelangte das Dortmunder Sozialgericht im Fall eines Säuglings, dessen Eltern bei der Geburt erst 15 Jahre alt waren. Die Großeltern väterlicherseits hatten das Enkelkind in ihrem Haushalt aufgenommen, wo es überwiegend lebte und von diesen betreut wurde. Auch die Ausstattung des Kindes war zum Großteil von den Großeltern übernommen worden. Das sich in einem deutlich geringeren Umfang auch die Mutter bzw. deren Eltern um das Kind kümmerten, war vor diesem Hintergrund unbeachtlich, weshalb dem Enkelkind nach dem Tod des Großvaters väterlicherseits ein Anspruch auf Halbwaisenrente zu gewähren war.
Sozialgericht Dortmund, Urteil SG DO S 15 2 R 155 06 vom 22.04.2009
Normen: § 48 I, III SGB VI