Anwaltskanzlei Heiko Hecht & Kollegen
Anwalt Verkehrsrecht Hamburg

Reisedaten immer überprüfen

Telefonisch übermittelte Buchungsdaten müssen vom Reisenden bei Erhalt der Reiseunterlagen überprüft werden.


Telefonisch buchte eine Reisende einen Flug von Antalya nach München und unterschrieb die Reiseunterlagen später im Reisebüro. Dabei erfolgte keine Kontrolle der Daten. Am Abflugtag stellte sie fest, dass als Abflughafen München angegeben war. Der Erwerb neuer Tickets war die unliebsame Folge.

Einen Anspruch auf Schadensersatz lehnte das Gericht jedoch ab und führte aus, dass die Reisedaten in den Unterlagen unmissverständlich dargestellt wurden. Die unterlassene Kontrolle muss sich die Reisende zurechnen lassen, weshalb kein Anspruch gegen das Reisebüro besteht.
 
Amtsgericht München, Urteil AG M 233 C 1004 13 vom 12.04.2013
[bns]

 
Relative Fahrunsicherheit Finkenwerder, Verteidiger nahe Buchholz in der Nordheide, Anwalt Verkehrsrecht nahe Stade, Fahrerlaubnis mit Cannabis Hamburg, Unfall Hamburg, Kanzlei nahe Glinde, Verkehrsrecht nahe Reinbek, Fahren mit Alkohol Finkenwerder, Entziehung der Fahrerlaubnis Buchholz in der Nordheide, Bussgeldbescheid Hamburg