Anwaltskanzlei Heiko Hecht & Kollegen
Anwalt Verkehrsrecht Hamburg

Gefahr von Haiangriffen kein Reisemangel

Sehen sich Urlauber mit einem Badeverbot aufgrund möglicher Haiangriffe konfrontiert können sie sich nicht auf einen Reisemangel berufen.


Selbiges begehrte aber ein süddeutsches Ehepaar nach einem Urlaub auf den Seychellen. Aufgrund eines Haiangriffs war für den Strand ein Badeverbot erlassen worden. Darin wollten die Kläger einen Reisemangel erkennen und verlangten deshalb die Hälfte des Reisepreises zurück.

Zu Unrecht, wie das Amtsgericht in München urteilte. Zur Begründung führte es aus, dass der Strand an sich nutzbar war. Ein Reiseveranstalter ist nicht verpflichtet den Urlaubern ein gefahrloses Baden im Meer zu ermöglichen. Das gilt besonders dann, wenn durch das Badeverbot die Urlauber vor ortsüblichen Gefahren geschützt werden sollen, wie es vorliegend der Fall war.
 
Amtsgericht München, Urteil AG M 242 C 16069 12 vom 14.12.2012
[bns]
 
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