Anwaltskanzlei Heiko Hecht & Kollegen
Anwalt Verkehrsrecht Hamburg
Anwaltskanzlei Heiko Hecht
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Klage gegen Preiserhöhung bei "Miles and More – Bonusmeilen" erfolglos
Die Anhebung der Flugprämienpreise im Rahmen des "Miles and More" der Lufthansa von 15 % auf 20 % ist rechtmäßig.
Darauf wies das OLG Köln im Fall eines klagenden Vielfliegers hin, der in der Preiserhöhung für Business- und First Class-Flüge einen Verstoss gegen geltendes Recht sah.
Zum einen ist bei einer solchen Preisanpassung kein besonderes ,,Bekanntgabeverfahren' einzuhalten und zum anderen erfolgte die Preiserhöhung auch nicht treuwidrig. Innerhalb der einmonatigen Frist bis zur Erhöhung sei es einem durchschnittlichen Nutzer des ,,Miles and More'-Programms durchaus möglich gewesen, seine Bonusmeilen im Rahmen der alten Konditionen zu nutzen um entsprechende Flüge zu buchen.
Oberlandesgericht Köln, Urteil OLG K 15 U 45 12 vom 08.01.2013
Normen: § 307 I BGB