Anwaltskanzlei Heiko Hecht & Kollegen
Anwalt Verkehrsrecht Hamburg

Niederländisches Coffeeshop-Verbot für Touristen steht im Einklang mit dem EU-Recht

Ausländischen Touristen in den Niederlanden darf der Besuch von Coffeeshops verboten werden um so dem Drogentourismus Einhalt zu gebieten.


Zu diesem Ergebnis kam der Europäische Gerichtshof im Fall eines Coffeeshops, der ausländischen Touristen trotz des Verbots den Zugang gestattet hatte. Das Verbot war durch die Stadt Maastricht erlassen worden, nachdem täglich rund 7500 ausländische Drogentouristen in die Stadt strömten und erhebliche Probleme verursachten. In den Shops werden weiche Drogen trotz Verbots mit behördlicher Duldung an Konsumenten abgegeben, was in der Vergangenheit auch viele deutsche Bürger nutzen.

Das Gericht wies in seiner Entscheidung darauf hin, dass auch der Handel mit weichen Drogen in ganz Europa verboten ist. Aus diesem Grund kann sich der klagende Betreiber des Coffeeshops auch nicht auf die europäische Waren- und Dienstleistungsfreiheit berufen. Zwar stellt ein generelles Zutrittsverbot zu den Shops eine Einschränkung seiner gastronomischen Dienstleistungsfreiheit dar, welche aber hinter der Einschränkung des Drogentourismus zurückstehen muss.
 
Europäischer Gerichtshof, Urteil EUGH C 137 09 vom 16.12.2010
Normen: Art. 12, 18, 29, 49 EG
[bns]
 
Fahrzeugschaden Hamburg, Strafverteidiger Hamburg, Auslaendische Fahrerlaubnis Hamburg, Rechtsanwalt Hamburg, Verkehrsverwaltungsrecht nahe Stade, Schmerzensgeld Quickborn, Verkehrsstrafrecht nahe Wedel, Unfall Norderstedt, Fahrerlaubnis Schenefeld, Bussgeldverfahren Quickborn