Anwaltskanzlei Heiko Hecht & Kollegen
Anwalt Verkehrsrecht Hamburg

Besserer Schutz bei verlorenem Reisegepäck

Ein Anspruch auf Schadensersatz steht Flugreisenden auch dann zu, wenn sich das Gepäck im Koffer eines Mitreisenden befand oder das Gepäck von diesem aufgegeben wurde.


Vorab: Nach dem sogenannten Abkommen von Montreal haften Fluggesellschaften dem einzelnen Kunden derzeit mit rund 1190 Euro bei dem Verlust des Koffers.

In dem zugrunde liegenden Sachverhalt hatten sich ein spanisches Gericht mit der Frage an den EUGH gewandt, ob sich die Entschädigung auf den einzelnen Koffer bezieht, oder aber auf die einzelnen Personen.

Das Gericht kam zu dem Ergebnis, dass eine Entschädigung dem einzelnen Reisenden zusteht, auch wenn sich das Gepäck im Koffer eines Mitreisenden befand. Denn nur so kann der mit dem Abkommen verfolgte gerechte Interessenausgleich erlangt werden. Dem Reisenden obliegt es dabei jedoch, den Wert des verlorenen Gepäcks nachzuweisen.
 
Europäischer Gerichtshof, Urteil EUGH C 410 11 vom 22.11.2012
Normen: Art.22 II Abkommen von Montreal
[bns]
 
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