Anwaltskanzlei Heiko Hecht & Kollegen
Anwalt Verkehrsrecht Hamburg
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Über vier Jahre Haft für Urheberrechtsverletzungen
Im größten bisherigen Verfahren wegen Urheberrechtsverletzungen in der deutschen Geschichte muss der Initiator von kino.
to für mehr als vier Jahre auf seine Freiheit verzichten.
Nachdem sich bereits seine Mitarbeiter mit der Strafjustiz auseinander setzten mussten, ist der Kopf des in Deutschland bekanntesten und im vergangenen Jahr stillgelegten Filmportals zu viereinhalb Jahren Freiheitsstrafe verurteilt worden. Auf seiner Internetseite hatte er massenhaft Links zu urheberrechtlich geschützten Filme, Serien und Dokumentationen veröffentlicht und sah sich vor Gericht deshalb mit dem Vorwurf der Urheberrechtsverletzung in mehr als 1,1 Millionen Fällen konfrontiert. Die Seite zählte zu den 50 meistbesuchten Websites in Deutschland mit mehr als vier Millionen Klicks am Tag, wodurch es der Angeklagte aufgrund der Werbeeinnahmen vom Bodenleger zum mehrfachen Millionär brachte.
Strafmildernd berücksichtigte das Gericht das Geständnis des zweifachen Familienvaters für das ihm eine Freiheitsstrafe von maximal 4 Jahren und 10 Monaten in Aussicht gestellt worden war.
Aufgrund der langen Untersuchungshaft wurde dem Verurteilten Haftverschonung gewährt, so dass er sich bis zum Antritt der Freiheitsstrafe auf freiem Fuß befindet. Sein mit der Internetseite verdientes Vermögen muss er an die Staatskasse abführen.
Anmerkung des Autors: Auch wenn dem Verfahren im Kampf um Urheberrechtsverletzungen eine große Aufmerksamkeit zuteil wurde, ist es doch ein Symbol für den Kampf der Strafverfolgungsbehörden gegen Windmühlen: Zwei Jahre dauerten die Ermittlungen bis zur Stilllegung von kino.to, doch schon nach wenigen Tagen war ein neues, namentlich fast identisches Portal online, auf dessen Hauptseite die Betreiber die Strafverfolgungsbehörden verspotteten.
Nachdem sich bereits seine Mitarbeiter mit der Strafjustiz auseinander setzten mussten, ist der Kopf des in Deutschland bekanntesten und im vergangenen Jahr stillgelegten Filmportals zu viereinhalb Jahren Freiheitsstrafe verurteilt worden. Auf seiner Internetseite hatte er massenhaft Links zu urheberrechtlich geschützten Filme, Serien und Dokumentationen veröffentlicht und sah sich vor Gericht deshalb mit dem Vorwurf der Urheberrechtsverletzung in mehr als 1,1 Millionen Fällen konfrontiert. Die Seite zählte zu den 50 meistbesuchten Websites in Deutschland mit mehr als vier Millionen Klicks am Tag, wodurch es der Angeklagte aufgrund der Werbeeinnahmen vom Bodenleger zum mehrfachen Millionär brachte.
Strafmildernd berücksichtigte das Gericht das Geständnis des zweifachen Familienvaters für das ihm eine Freiheitsstrafe von maximal 4 Jahren und 10 Monaten in Aussicht gestellt worden war.
Aufgrund der langen Untersuchungshaft wurde dem Verurteilten Haftverschonung gewährt, so dass er sich bis zum Antritt der Freiheitsstrafe auf freiem Fuß befindet. Sein mit der Internetseite verdientes Vermögen muss er an die Staatskasse abführen.
Anmerkung des Autors: Auch wenn dem Verfahren im Kampf um Urheberrechtsverletzungen eine große Aufmerksamkeit zuteil wurde, ist es doch ein Symbol für den Kampf der Strafverfolgungsbehörden gegen Windmühlen: Zwei Jahre dauerten die Ermittlungen bis zur Stilllegung von kino.to, doch schon nach wenigen Tagen war ein neues, namentlich fast identisches Portal online, auf dessen Hauptseite die Betreiber die Strafverfolgungsbehörden verspotteten.
Landgericht Leipzig, Urteil LG L 11 KLs 390 Js 191 11 vom 14.06.2012
Normen: §§ 106, 108a UrhG