Anwaltskanzlei Heiko Hecht & Kollegen
Anwalt Verkehrsrecht Hamburg
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Alte Kontonummern sollen bis 1. Februar 2016 weitergelten
Damit die Umstellung auf das europäische SEPA-Verfahren nicht auf einen Schlag zahlreiche Bankkunden vor vollendete Tatsachen stellt, soll ein SEPA-Begleitgesetz nun die Nutzung alter Kontonummern und des bisherigen Lastschriftverfahrens noch bis Anfang 2
Bankkunden in Deutschland sollen für eine Übergangszeit weiterhin ihre vertrauten Kontonummern und Bankleitzahlen für den Zahlungsverkehr nutzen können, obwohl die Europäische Union dies eigentlich nicht mehr zulässt. Auch das Elektronische Lastschriftverfahren (ELV), mit dem Kunden oft im Einzelhandel bezahlen, soll für eine Übergangszeit weiter genutzt werden dürfen. Der entsprechende Gesetzentwurf wurde jetzt in den Bundestag eingebracht. Ohne dieses SEPA-Begleitgesetz müsste das ELV zum 1. April 2014 wegen nicht mehr vorhandener EU-Kompatibilität wegfallen, was vor allem dem Einzelhandel nur wenig Zeit für die Umstellung lassen würde.