Anwaltskanzlei Heiko Hecht & Kollegen
Anwalt Verkehrsrecht Hamburg

Keine Zulässigkeit einer vorzeitigen Kündigung eines DSL-Anschlusses aufgrund eines Umzugs des

Der Empfänger von Telekommunikationsdienstleistungen hat kein Recht zur Sonderkündigung des DSL-Anschlusses bei einem Umzug an einen Ort, an dem keine DSL-fähigen Leitungen verlegt sind und eine Installation eines DSL-Anschlusses nicht möglich ist.


Die vertragliche Risikoverteilung entscheidet über den Erhalt des Gegenleistungsanspruchs trotz Unmöglichkeit nach § 326 Abs. 2 BGB, sowie das Vorliegen eines wichtigen Grundes für eine außerordentliche Kündigung bzw. das Eingreifen des Wegfalls der Geschäftsgrundlage.
 
Bundesgerichtshof, Urteil BGH III-ZR 57 10 vom 11.11.2010
Normen: §§ 314 Abs. 1 S. 1, 626 Abs. 1 BGB
[bns]
 
Anwalt Verkehrsrecht Finkenwerder, Fahren mit Alkohol Quickborn, Bussgeldkatalog Buchholz in der Nordheide, Online Verkehrsunfall nahe Norderstedt, Verkehrszivilrecht nahe Norderstedt, Fahrerlaubnis Buchholz in der Nordheide, Verteidiger Hamburg, Anwalt nahe Pinneberg, Verkehrsstrafrecht Hamburg, Fahrzeugschaeden Pinneberg