Anwaltskanzlei Heiko Hecht & Kollegen
Anwalt Verkehrsrecht Hamburg

Unfall Quickborn

Verkehrsrecht

Wir alle können als Teilnehmer am Straßenverkehr zufällig und völlig unerwartet, durch Unachtsamkeit oder durch das Verhalten anderer Verkehrsteilnehmer in einen Unfall verwickelt werden.

Und dann geht es um Geld. Je nachdem, was genau passiert ist, hat dies zur Folge, dass Sie Ansprüchen anderer ausgesetzt sind oder eigene Ansprüche gegen Dritte haben.

Das Verkehrsrecht unterscheidet zwischen dem Verkehrszivilrecht, dem Verkehrsverwaltungsrecht und dem Verkehrsstrafrecht (Bußgeld und Ordnungswidrigkeiten).

In verkehrszivilrechtlichen Angelegenheiten (Verkehrsunfallsachen) beraten wir Sie umfassend und setzen Ihre Ansprüche durch.

Zum Verkehrszivilrecht gehören auch alle Fragen rund um den Kauf, Verkauf und die Reparatur von Kraftfahrzeugen. Auch hier bieten wir Ihnen individuelle rechtliche Beratung.

In verkehrsverwaltungsrechtlichen Sachen geht es etwa um Fragen Ihrer Fahrerlaubnis oder um die Anordnung einer medizinisch-psychologischen Untersuchung (MPU). Beides sind Themen, auf die wir Sie im Falle eines Falles optimal vorbereiten.

In verkehrsstrafrechtlichen Angelegenheiten / Bußgeldverfahren verteidigen wir Sie effektiv und nehmen Ihre Rechte wahr. Gerade in diesen Fällen ist es wichtig, dass Sie frühzeitig auf uns zu kommen. Je später Sie mit Ihrem Anliegen zu uns kommen, desto schwieriger wird eine erfolgreiche Verteidigung und Durchsetzung Ihrer Rechte.



 
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