Anwaltskanzlei Heiko Hecht & Kollegen
Anwalt Verkehrsrecht Hamburg

Bussgeld Reinbek

Bußgeld

Das Bußgeldverfahren ist quasi ein kleines Strafverfahren.



Allgemeines

Im Bereich des Straßenverkehrsrechts ist das Bußgeldverfahren für Sie besonders relevant. Etwa 95 % aller Bußgeldverfahren sind verkehrsrechtliche Verfahren

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Gesetzliche Grundlagen

Allgemeine gesetzliche Grundlage für die Verfolgung von Ordnungswidrigkeiten ist das Gesetz über Ordnungswidrigkeiten (OWiG)

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Opportunitätsgrundsatz

Die Verfolgung von Ordnungswidrigkeiten liegt gemäß § 47 OWiG im pflichtgemäßen Ermessen der Verfolgungsbehörde. Man spricht insoweit vom "Opportunitätsprinzip"

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Verwarnungen

Innerhalb der Ordnungswidrigkeiten wird unterschieden zwischen Ordnungswidrigkeiten und geringfügigen Ordnungswidrigkeiten. Für geringfügige Ordnungswidrigkeiten sieht das Gesetz in § 56 Absatz 1 OWiG eine Verwarnung mit oder ohne Verwarnungsgeld vor.

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Kennzeichenanzeigen

Bei einer Vielzahl von Verkehrsverstößen ermittelt die Behörde zunächst nur den begangenen Verstoß und das polizeiliche Kennzeichen des Fahrzeugs, mit dem der Verstoß begangen wurde.

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Bußgeldkatalog

Wenn eine schwerwiegendere Ordnungswidrigkeit vorliegt, bei der eine Verwarnung mangels Geringfügigkeit nicht erteilt werden kann, wird ein Bußgeldverfahren eingeleitet. Entsprechende Ordnungswidrigkeiten sind im Bußgeldkatalog im Einzelnen aufgeführt.

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Bußgeldbescheid

Eine Ordnungswidrigkeit wird grundsätzlich durch einen Bußgeldbescheid geahndet. Eine Ahndung durch Bußgeldbescheid erfolgt, wenn das von der Verwaltungsbehörde geführte Ermittlungsverfahren ergeben hat, dass...

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Einspruch gegen Bußgeldbescheid

Gegen den Bußgeldbescheid kann der Betroffene innerhalb von zwei Wochen nach Zustellung Einspruch einlegen.

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Zwischenverfahren

Wenn fristgemäß Einspruch gegen einen Bußgeldbescheid eingelegt wird, prüft die Behörde, ob der Bußgeldbescheid aufrechterhalten oder zurückgenommen wird.

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Hauptverhandlungen

Die Hauptverhandlung ist eine öffentliche Gerichtsverhandlung, in deren Verlauf oftmals auch eine Beweisaufnahme erfolgt, z.B. durch Vernehmung von Zeugen.

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Persönliches Erscheinen

Der Betroffene ist grundsätzlich verpflichtet, in der Hauptverhandlung bei Gericht zu erscheinen. Das gilt selbst dann, wenn der Betroffene durch einen Rechtsanwalt verteidigt wird.

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Einstellung

Sofern das Gericht den erhobenen Vorwurf als nicht schwerwiegend ansieht, kann es das Verfahren ohne Zustimmung der Staatsanwaltschaft einstellen, wenn die Staatsanwaltschaft erklärt hat, dass sie an der Hauptverhandlung nicht teilnimmt...

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Verurteilung durch das Gericht

Sofern sich im Rahmen der Hauptverhandlung ergibt, dass der Betroffene einen vorwerfbaren Rechtsverstoß begangen hat, erfolgt regelmäßig die Verurteilung des Betroffenen.

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Rechtsmittel

Gegen die Verurteilung im Bußgeldverfahren ist unter bestimmten Voraussetzungen ein Rechtsmittel gegeben. Das in Frage kommende Rechtsmittel ist die "Rechtsbeschwerde".

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Verkehrszentralregister (VZR)

Die Vorschriften über das Verkehrszentralregister sind in den §§ 28-30 c StVG enthalten und haben Gesetzesrang.

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Punktsystem, §4 StVG

Nach dem Punktsystem werden für begangene Verkehrsverstöße Punkte in das Verkehrszentralregister eingetragen, sofern eine Straftat oder Ordnungswidrigkeit vorliegt und eine Geldbuße von mindestens 40 € oder ein Fahrverbot angeordnet wurde.

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Kostentragungspflicht des Halters, §25a StVG

Kann in einem Bußgeldverfahren wegen eines Halt- oder Parkverstoßes der Führer des Kfz, der den Verstoß gegangen hat, nicht vor Eintritt der Verfolgungsverjährung ermittelt werden...

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Anwaltstätigkeit im Bußgeldverfahren

Die Tätigkeit des Rechtsanwalts ist im Bußgeldverfahren grundsätzlich von dem Ziel bestimmt, ein für den Betroffenen möglichst günstiges Ergebnis herbeizuführen.

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